21.09.2022

Was macht ein Immobilienmakler?

Die 9 Aufgaben eines Immobilienmakler

1.Immobilien begehen und bewerten

Zunächst muss sich der Makler erst einmal ein Bild vom Objekt machen. Dafür begeht und bewertet er als allererstes das Haus, die Wohnung oder das Grundstück, das verkauft bzw. vermietet werden soll. Er muss den Marktwert ermitteln und einen realistischen Miet- bzw. Kaufpreis bestimmen, und zieht bei Bedarf einen Gutachter oder Sachverständigen hinzu.

  1. Unterlagen besorgen und ein Exposé erstellen

Im zweiten Schritt wird gesammelt. Der Immobilienmakler kümmert sich gemeinsam mit dem Verkäufer oder der Vermieterin um die erforderlichen Unterlagen. Diese müssen bei Behörden und Ämtern bereit eingeholt werden oder sie befinden sich in den Unterlagen des aktuellen Besitzers.

Das sind unter anderem: Grundbuchauszug, Bebauungsplan, Lageplan, Grundrisse, Wirtschaftspläne, Teilungspläne und der Energieausweis. Anschließend fertigt er selbst oder ein Fotograf Fotos, und ggf. Filme an und erstellt die treffenden Texte zur Immobilie. In Zeiten des Internets ist vieles leichter geworden.

Aber der Anspruch der Kunden ist auch gestiegen. Der Markler muss ein möglichst aussagekräftiges und zugleich individuell ansprechendes Exposé mit Informationen zur Immobilie, zur Lage und zum Ort erstellen.

  1. Interessenten und Verkäufer beraten

Eine wesentliche Aufgabe jedes Immobilienmaklers ist die fundierte Beratung zu Verträgen, Finanzierung, Förderungen und rechtlichen Fragen. Dazu braucht der Makler einerseits rechtliches Fachwissen –, etwa zum Mietrecht und Baurecht – , aber auch Fachwissen über Baupläne, Bauunterlagen und Sachverständige-Gutachten. Ein guter Immobilienmakler gibt möglichst viele Informationen an die interessierten Käufer oder Mieter zum neuen Wohnort weiter.

  1. Immobilien bewerben

Immobilien lassen sich nur vermieten oder verkaufen, wenn möglichst viele Interessenten von ihnen wissen. Es geht an die Vermarktung der Immobilie. Das bedeutet in der Praxis: Anzeigen schalten, Webseiten betreuen, Online-Inserate erstellen, Schilder und Vermietungsbanner aufhängen oder anbringen und das Angebot an geeignete Kontakte weiterreichen.

  1. Korrespondenz: Persönliche Gespräche, Telefonate, & E-Mails beantworten

Gibt es Anfragen auf die geschalteten Annoncen, liegt es am Makler, die oft zahlreichen Interessenten möglichst zu kanalisieren und ggf. zu filtern, um einen Besichtigungstourismus zu vermeiden. Er gibt weiterführende Informationen am Telefon und via E-Mail. Er macht auf Besonderheiten aufmerksam und versucht herauszuhören, ob die Immobilie für den Interessenten in Frage kommt.

 

 

 

  1. Besichtigungen oder das, was der Immobilienmakler macht

Besichtigen – das ist es, was der Immobilienmakler den ganzen Tag macht: Menschen durch Wohnungen und Häuser führen. Es stimmt in der Tat, dass diese Objekt-Besichtigungen einen großen Teil der Zeit binden.

Dabei hält der Makler ständig Kontakt mit dem Eigentümer und den Interessenten. Er versucht, den Wünschen und Bedürfnissen beider zu entsprechen, denn schließlich soll er die Immobilie zur Zufriedenheit aller Seiten gut verkaufen und alle Fragen kompetent und wahrheitsgemäß beantworten können.

  1. Gute Immobilienmakler verhandeln

Entschließen sich Interessenten zum Kauf oder zur Miete, führt der Makler die Verhandlungen. Es geht an die Verkaufs- und Vermietungsgespräche. Unterlagen werden beschafft, Mietverträge geschrieben und Detailfragen geklärt.

  1. Aufklären und vermitteln

Der Immobilienmakler hat eine Aufklärungs- und Informationspflicht. Dazu gehört die Aufklärung über sämtliche Kosten, die durch den Vertragsabschluss entstehen. Dazu zählen Kaufnebenkosten, Notar oder die Provision.

Informieren muss der Makler außerdem über alle Technik im Objekt, wie die Art und das Alter der Heizung, anstehende Sanierungen im Gebäude, Leitungen und Anschlüsse sowie den Energiebedarf des Objekts.

Er nimmt Angebote von Interessenten entgegen, ermittelt den einen geeigneten Käufer bzw. Mieter und erstellt gegebenenfalls gemeinsam mit einem Anwalt oder dem Notar Informationen für die Vertragserstellung.

  1. Übergeben der Immobilie

Die Schlüsselübergabe ist der sichtbare Akt dafür, dass das Geschäft vollzogen ist. Rechtlich ist es das strenggenommen bereits beim Notarvertrag. Auch hierbei ist der Immobilienmakler anwesend, bzw. übergibt er die Immobilie auf Wunsch im Namen des Auftraggebers. Er fertigt ein Übergabeprotokoll an, notiert Zustand und Art der Ausstattung einer Immobilie. Dazu zählen auch Mängel und Schäden.

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