Das Kündigungsschreiben per E-Mail verschicken?
Die Kündigung vom Mietvertrag muss schriftlich in einem Brief erfolgen – eine E-Mail reicht nicht aus! Dabei sollte jeder Mieter…
Welche Kündigungsfrist muss der Mieter einhalten? Die Kündigungsfrist für eine Wohnungskündigung beträgt drei Monate – also immer zum Ablauf des übernächsten Monats. Wenn das Kündigungsschreiben spätestens am dritten Werktag – also Montag bis Samstag – eines Monats den Vermieter erreicht hat, zählt der laufende Monat noch mit. Wenn der Mieter nicht fristgerecht gekündigt hat, verschiebt sich die Kündigung um einen Monat nach hinten.
Der Mieter darf aber nicht immer kündigen: Vermieter können eine Kündigung im Mietvertrag für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren nach Abschluss des Vertrages ausschließen oder das Mietverhältnis befristen lassen.
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Ihr
Stefan Schmidt
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