Smarte Tipps für den Immobilienkauf
Der Trend „Kaufen statt Mieten“ hält auch weiterhin an. Wir teilen mit Ihnen smarte Tipps für den Immobilienkauf.
Der Energieausweis ist ein Dokument, welches den aktuellen Energieverbrauch/-bedarf einer Immobilie darstellt. Laut Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV2014) muss jeder einen Energieausweis vorlegen, der eine Wohnimmobilie verkauft oder vermietet. Auf einer Farbskala von Grün bis Rot wird der Energiekennwert der Immobilie dargestellt. So kann man, wie bei z. B. einem Kühlschrank sofort die Energieeffizienz sehen. Der Energieausweis besitzt in der Regel eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Wichtig ist, dass man sich im Falle des Verkaufes oder der Vermietung der Immobilie vergewissert, ob die Gültigkeit des Ausweises bereits abgelaufen ist. Ist dies der Fall, muss vor dem Verkauf/der Vermietung der Energieausweis neu erstellt werden.
Seit dem 01. Mai 2014 ist der Energieausweis Pflicht für fast alle Gebäude in Deutschland. Eigentümer einer Wohnimmobilie, die diese vermieten oder verkaufen wollen, müssen generell einen Energieausweis besitzen. Dies schreibt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV2014) vor. Ab dem 1. Mai 2014 galt eine einjährige Übergangsfrist. Seit dem 1. Mai 2015 wird bei Nicht-Aushändigung eines Energieausweises ein Bußgeld erhoben. Dieses kann bis zu 50.000 € betragen.
Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind Besitzer kleiner Gebäude unter 50m² Nutzfläche und Baudenkmäler.
Ab dem Ausstellungsdatum ist der Energieausweis zehn Jahre lang gültig. Seit 2002 benötigen alle Neubauten und umfassend modernisierten Wohngebäude einen Energieausweis – in 2019 trat die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Der Energieausweis dieser Immobilien hat seine Gültigkeit demnach bereits 2012 verloren.
Schmidt Immobilien GmbH
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