Eher aus dem Mietverhältnis raus.
Bei einer Mieterhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB). Der Mieter kann zum Ablauf des übernächsten …
Vor einem Immobilienkauf ist es wichtig die Kosten zu kalkulieren. Auch die Grunderwerbsteuer gehört dazu.
Die Grunderwerbsteuer macht etwa 1,3 Prozent des Steueraufkommens in Deutschland von rund 600 Milliarden Euro aus. Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG). Zur Gegenleistung rechnet alles, was der Erwerber aufwendet, um das Grundstück zu erwerben, also in der Regel der Kaufpreis.
Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Bundesländer berechtigt, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Danach hat ein regelrechter Erhöhungswettbewerb eingesetzt, nur noch in Sachsen und in Bayern sind 3,5% Grunderwerbsteuer zu zahlen.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in:
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