03.09.2022

Immobilien & Grunderwerbssteuer

Was ist die Grunderwerbssteuer in Ihrem Bundesland?

Vor einem Immobilienkauf ist es wichtig die Kosten zu kalkulieren. Auch die Grunderwerbsteuer gehört dazu.

Die Grunderwerbsteuer macht etwa 1,3 Prozent des Steueraufkommens in Deutschland von rund 600 Milliarden Euro aus. Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG). Zur Gegenleistung rechnet alles, was der Erwerber aufwendet, um das Grundstück zu erwerben, also in der Regel der Kaufpreis.

Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Bundesländer berechtigt, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Danach hat ein regelrechter Erhöhungswettbewerb eingesetzt, nur noch in Sachsen und in Bayern sind 3,5% Grunderwerbsteuer zu zahlen.

Die Grunderwerbsteuer beträgt in:

  • Baden-Württemberg 5,0 Prozent
  • Bayern 3,5 Prozent
  • Berlin 6,0 Prozent
  • Brandenburg 6,5 Prozent
  • Bremen 5,0 Prozent
  • Hamburg 4,5 Prozent
  • Hessen 6,0 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern 5,0 Prozent
  • Niedersachsen 5,0 Prozent
  • Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent
  • Rheinland-Pfalz 5,0 Prozent
  • Saarland 6,5 Prozent
  • Sachsen 3,5 Prozent
  • Sachsen-Anhalt 5,0 Prozent
  • Schleswig-Holstein 6,5 Prozent
  • Thüringen 6,5 Prozent
Weitere aktuelle News
Immobilienmakler Ulm
Smarte Tipps für den Immobilienkauf
Der Trend „Kaufen statt Mieten“ hält auch weiterhin an. Wir teilen mit Ihnen smarte Tipps für den Immobilienkauf.
schmidt_immobilien-wann_ist_die_zeit_reif.1920x640
Wann ist die Zeit reif zum Verkaufen?
Wann ist der perfekte Zeitpunkt um eine Immobilie zu verkaufen?
Die Kinder sind aus dem Haus und Sie überlegen, Ihr Haus zu …
Immobilienmakler Ulm
Das Bieterverfahren
Das sogenannte Bieterverfahren wird von vielen Maklern als moderne Alternative zum klassischen Immobilienverkauf angeboten – obwohl es nicht
schmidt immobilien kann der mieter das kundigungsschreiben per e mail verschicken.1920x640
Das Kündigungsschreiben per E-Mail verschicken?
Die Kündigung vom Mietvertrag muss schriftlich in einem Brief erfolgen – eine E-Mail reicht nicht aus! Dabei sollte jeder Mieter…
Kontakt

Wie können wir
Ihnen helfen ?

Cookie Consent mit Real Cookie Banner