Welche Kündigungsfrist hat der Vermieter?
Bei der Vermieterkündigung gilt eine einfache Regel: Je länger der Mieter da ist, desto länger darf er auch bleiben. Denn für Vermieter …
Das Kündigungsschreiben muss laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) schriftlich in Form eines Briefes erfolgen – eine E-Mail ist nicht ausreichend (§ 568 BGB).
Um sicherzugehen, dass der Vermieter die Kündigung auch tatsächlich erhalten hat, sollte jeder Mieter das Schreiben der Wohnungskündigung als Einschreiben verschicken. So haben Sie immer einen Nachweis, wann der Vermieter die Kündigung bekommen hat.
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