Kommt das zentrale Immobilienregister?
Der Immobilienhandel ist bei vielen Leuten sehr begehrt und weiterhin sehr gefragt. Durch sehr viele Transaktionen verlieren manche…
Bei der Vermieterkündigung gilt eine einfache Regel: Je länger der Mieter da ist, desto länger darf er auch bleiben. Denn für Vermieter ist die Kündigungsfrist davon abhängig, wie lange das Mietverhältnis besteht. Bei einem Mietverhältnis von bis zu fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, von fünf bis acht Jahren sechs Monate und ab acht Jahren neun Monate.
Der Mieter ist klar im Vorteil: Wenn im Mietvertrag eine längere vom Gesetz abweichende Kündigungsfrist unterzeichnet wurde, gilt diese nur für den Vermieter. Und wenn Mieter und Vermieter eine kürzere Frist festgelegt haben, darf dennoch nur der Mieter darauf zurückgreifen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Immobilie haben, können Sie sich jederzeit an Ihren Immobilienmakler oder Berater der Schmidt Immobilien GmbH wenden. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Auch als Hausverwalter stehen wir Ihnen stets tatkräftig zur Seite.
Schmidt Immobilien GmbH
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