23.07.2022

Das Bieterverfahren - Verkauf einer Immobilie ohne festen Kaufpreis

Das Bieterverfahren

Das sogenannte Bieterverfahren wird von vielen Maklern als moderne Alternative zum klassischen Immobilienverkauf angeboten – obwohl es nicht immer sinnvoll ist.

Es ist ein Verkauf einer Immobilie, bei dem die Verkaufsseite keinen festen Kaufpreis vorgibt, sondern die Interessenten dazu auffordert, Kaufangebote zu unterbreiten.

Die Vorgehensweise beim Immobilienverkauf über ein Bieterverfahren ähnelt der bei einer Versteigerung: Interessenten können die Immobilie besichtigen und innerhalb einer Frist ein Gebot abgeben. Ist die Frist verstrichen, kann der Verkäufer das Höchstgebot annehmen oder mit dem Höchstbietenden in Preisverhandlungen eintreten. Der wesentliche Unterschied zu einer Versteigerung besteht also darin, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist, das Höchstgebot anzunehmen. Gleichzeitig sind die Gebote der Interessenten unverbindlich – der Verkauf kann im letzten Moment doch noch scheitern, weil der Bietende es sich anders überlegt hat.

Das Bieterverfahren empfiehlt sich nur in wenigen Ausnahmefällen – etwa, wenn Sie Ihre Immobilie in Eigenregie verkaufen und nicht wissen, welcher Angebotspreis realistisch ist. Selbst dann können Sie jedoch ein Wertgutachten in Auftrag geben und so den Immobilienwert in Erfahrung bringen. Anschließend können Sie Ihre Immobilie ganz klassisch verkaufen oder – noch besser – von einem professionellen Makler veräußern lassen, um einen Verkaufsgewinn zu erzielen. Beachten Sie außerdem: Das Bieterverfahren kann auf potenzielle Käufer abschreckend wirken, denn viele Interessenten scheuen aufgrund der Wettbewerbssituation davor zurück, überhaupt ein Gebot abzugeben. Letztlich kann sich der Verkaufsprozess dadurch deutlich verzögern.

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