27.12.2021

Hausbesitzer bei Zerstörung von der Sanierung befreit.

Als Politiker 1951 ein Gesetz schmiedeten, das Hausbesitzer bei Zerstörung von der Sanierung befreit, hatten sie wohl Bombenangriffe im Kopf, nicht Verfall.

70 Jahre später hat der BGH zu “Problemimmobilien” eintschieden.

Für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft, die gegen Widerstand der anderen Wohnungen oder Gebäude sanieren wollen, sind das gute Nachrichten:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pflichten zur Sanierung mit einem am Freitag verkündeten Urteil weitgehend gestärkt und nur wenige Ausnahmen zugelassen.

Der Eigentümerverband Haus & Grund betonte, dass sanierungswilligen Besitzern der Rücken gestärkt werde: Sie bekämen nicht nur grünes Licht.

Sie blieben nach der Entscheidung aus Karlsruhe auch nicht alleine auf ihren Kosten sitzen. Alle Mitglieder der Gemeinschaft müssten sich daran beteiligen.

Wir von der Schmidt Immobilien GmbH sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie Fragen zu Ihrer Immobilie haben. Als erfahrener Makler und Berater stehen wir Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite – egal ob es um Ihr Haus oder Ihre Wohnung geht.

Ihr
Stefan Schmidt

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