Eher aus dem Mietverhältnis raus.
Bei einer Mieterhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB). Der Mieter kann zum Ablauf des übernächsten …
Welche Kündigungsfrist muss der Mieter einhalten? Die Kündigungsfrist für eine Wohnungskündigung beträgt drei Monate – also immer zum Ablauf des übernächsten Monats. Wenn das Kündigungsschreiben spätestens am dritten Werktag – also Montag bis Samstag – eines Monats den Vermieter erreicht hat, zählt der laufende Monat noch mit. Wenn der Mieter nicht fristgerecht gekündigt hat, verschiebt sich die Kündigung um einen Monat nach hinten.
Der Mieter darf aber nicht immer kündigen: Vermieter können eine Kündigung im Mietvertrag für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren nach Abschluss des Vertrages ausschließen oder das Mietverhältnis befristen lassen.
Die Schmidt Immobilien GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Verwaltung Ihrer Immobilie geht. Wir sind stets bemüht, unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Immobilie verwalten!
Ihr
Stefan Schmidt
Schmidt Immobilien GmbH
Pfullendorferstr. 7
89079 Ulm
E-Mail: kontakt@ulm-schmidt.de
Zentrale: 0731 141 12 210
Hausverwaltung: 0731 143 974 90
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